Mitgliedschaft - Freiwillige Feuerwehr Warngau

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Komm zur Freiwilligen Feuerwehr Warngau

Kommen Sie zur Freiwilligen Feuerwehr Warngau! Egal, ob für den aktiven Feuerwehrdienst, die aktive Vereinsmitgliedschaft oder als förderndes Mitglied - heute noch die Beitrittserklärung herunterladen, ausfüllen und abschicken:

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Beitrittserklärung zum Ausdrucken

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Wenn Sie die Beitrittserklärung ausgefüllt und unterschrieben haben, senden Sie diese bitte per E-Mail oder per Briefpost an Sepp Gschwendtner, Angerweg 6, 83627 Warngau oder werfen sie in den Briefkasten am Warngauer Feuerwehrhaus.

Hinweise zu Beitrittserklärung und Mitgliedschaft:

  • Mitgliedschaften jedweder Form sind grundsätzlich ab einem Alter von 16 Jahren möglich, bei Minderjährigen ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. In Gefahrenbereichen eingesetzt werden nur ausgebildete volljährige Mitglieder.
  • Neue Mitgliedschaften beginnen generell zum 1. Januar des Kalenderjahres, das auf den Zeitpunkt der Einreichung der Beitrittserklärung folgt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beitrittserklärung spätestens zum 30. Oktober des aktuellen Jahres vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht worden ist. Später eingereichte Beitrittserklärungen werden gegebenenfalls erst mit Beginn des übernächsten Kalenderjahres wirksam. Der Einzug des Mitgliedsbeitrags erfolgt jeweils im Voraus zum Jahresende (Ende November/Anfang Dezember).
  • Die Beitrittserklärung erfolgt grundsätzlich einseitig durch die Person, die dem Feuerwehrverein beitreten möchte.
  • Die Mitgliedschaft kann formlos ohne Angabe von Gründen zum jeweils nächsten Jahr gekündigt werden. Kündigungen nach dem 30. Oktober eines jeden Kalenderjahres können jedoch gegebebenfalls erst im übernächsten Kalenderjahr berücksichtigt werden (Mitgliedsbeitrag für Folgejahr wird noch eingezogen). Um sicherzustellen, dass eine Kündigung bearbeitet wird, bitten wir um schriftliche Mitteilung entweder per E-Mail oder Briefpost.
  • Von Rücklastschriften o.ä. bitten wir aufgrund des damit für den Feuerwehrverein verbundenen hohen Aufwands (u.a. Bankgebühren) wo immer möglich abzusehen. Bitte kündigen Sie daher frühzeitig im laufenden Kalenderjahr, wenn Sie Ihre Mitgliedschaft beenden möchten.
  • Änderungen Ihrer Anschrift, der Art der Mitgliedschaft, des gewünschten Mitgliedsbeitrags (freiwillig höherer Beitrag) sowie vor allem Ihrer Bankverbindung teilen Sie uns aus oben genannten Gründen bitte frühzeitig mit. Nutzen Sie hierzu gerne das Formular zum Ausfüllen am PC oder zum Ausdrucken.
  • Da Mitgliedschaften personengebunden sind (natürliche oder juristische Personen), sind "gemeinsame" Mitgliedschaften bspw. von Eheleuten und Lebensgemeinschaften nicht möglich. Daher muss jede Person, die Mitglied werden möchte, eine eigene Beitrittserklärung ausfüllen und jeweils den vollen Mitgliedsbeitrag entrichten.
  • Die Übertragung einer Mitgliedschaft von Person A auf Person B ist aus vorgenanntem Grund ebenfalls nicht möglich. Stattdessen soll bspw. Person A ihre Mitgliedschaft kündigen und Person B eine eigene Beitrittserklärung einreichen. Bei Tod eines Mitglieds endet dessen Mitgliedschaft automatisch. In diesem Fall bitten wir die Hinterbliebenen höflichst um Mitteilung, um Missverständnisse zu vermeiden.

Vielen Dank!


 
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